Alle Leistungen auf einen Blick:
- Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien rechtssicher gestalten
- Umsatzsteuer beim Ankauf optimieren (Geschäftsveräußerung im Ganzen versus
- Grunderwerbsteuer vermeiden
- Steuerliche Besonderheiten / Strukturen bei Inbound Investments berücksichtigen
- Kaufpreisaufteilung steuerlich / handelsbilanziell optimieren
- Transaktionen (Share Deal vs. Asset Deal) / Steuerklauseln im Kaufvertrag
- Rechtssicherheit schaffen im Rahmen einer Käufer Due Diligence
- Sicherstellung erweiterte Kürzung Gewerbesteuer (gewerbesteuerfreie Vermietung)
- Beratung zur optimalen Rechtsform bei Immobiliengesellschaften
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien (§ 15a UStG, erstmaliger Abzug und Anpassung)
Bei gemischt genutzten Immobilien – also Immobilien, die sowohl für umsatzsteuerpflichtige als auch für umsatzsteuerfreie Zwecke genutzt werden – stellt sich die Frage nach der korrekten Vorsteueraufteilung. Unsere Steuerexperten analysieren Ihre Immobilie und ermitteln die optimale Vorsteuerquote nach § 15a UStG. Wir beraten Sie zu erstmaligem Vorsteuerabzug, späteren Anpassungen bei Nutzungsänderungen und möglichen steuerlichen Risiken. So sichern Sie sich steuerliche Vorteile und vermeiden unerwartete Rückzahlungen an das Finanzamt.
Vorsteuer-Berichtigung bei Änderung der Verhältnisse
Ändert sich die Nutzung Ihrer Immobilie nach dem Kauf, kann eine Vorsteuer-Berichtigung erforderlich werden. Dies betrifft insbesondere Fälle wie Mieterwechsel, Nutzungsänderung oder Umwidmung von Gewerbe- zu Wohnraum. Unsere Steuerberater prüfen, ob und in welchem Umfang eine Anpassung der bereits geltend gemachten Vorsteuer notwendig ist. Wir helfen Ihnen, steuerliche Nachteile zu minimieren und unterstützen Sie bei der ordnungsgemäßen Meldung gegenüber dem Finanzamt.
Umsatzsteuer beim Ankauf – Geschäftsveräußerung im Ganzen vs. Steuerbarkeit
Beim Erwerb einer Immobilie oder eines Immobilienportfolios stellt sich oft die Frage, ob eine Umsatzsteuerpflicht besteht oder ob die Transaktion als „Geschäftsveräußerung im Ganzen“ (GiG) nach § 1 Abs. 1a UStG gilt. Unsere Experten analysieren Ihre Transaktion und prüfen, ob eine umsatzsteuerneutrale Übertragung möglich ist. Dies kann erheblich zur Liquiditätsschonung beitragen und spätere steuerliche Risiken vermeiden. Lassen Sie sich beraten, um unliebsame Nachzahlungen oder Vorsteuerprobleme zu vermeiden.
Grunderwerbsteuer – Optimierung und Vermeidung von Steuerfallen
Die Grunderwerbsteuer stellt oft einen erheblichen Kostenfaktor beim Immobilienerwerb dar. Unsere Experten prüfen, ob durch eine geschickte Transaktionsstruktur (z. B. Share Deal statt Asset Deal) die Grunderwerbsteuer gesenkt oder sogar vermieden werden kann. Wir analysieren, ob steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen und beraten Sie zu den aktuellen gesetzlichen Regelungen. So vermeiden Sie teure Steuerfallen und profitieren von einer effizienten Transaktionsstruktur.
Steuerliche Besonderheiten / Strukturen bei Inbound Investments
Internationale Investoren stehen vor speziellen steuerlichen Herausforderungen beim Erwerb von Immobilien in Deutschland. Unsere Steuerexperten beraten Sie zu optimalen Holding-Strukturen, Doppelbesteuerungsabkommen, Quellensteuern und Ertragsteueroptimierung. Wir helfen Ihnen, die beste steuerliche Struktur für Ihre Investition zu finden, um steuerliche Belastungen zu minimieren und langfristige Planungssicherheit zu schaffen.
Kaufpreisaufteilung steuerlich / handelsbilanziell
Die richtige Kaufpreisaufteilung zwischen Gebäude, Grundstück und weiteren Wirtschaftsgütern ist entscheidend für die steuerliche Abschreibung. Eine steuerlich optimierte Kaufpreisaufteilung kann sich erheblich auf die laufenden steuerlichen Belastungen auswirken. Unsere Experten erarbeiten für Sie eine rechtssichere und finanzamtkonforme Aufteilung, die Ihre steuerliche Belastung minimiert. Profitieren Sie von einer strategischen Optimierung Ihrer Abschreibungen und steigern Sie die Rentabilität Ihrer Immobilie.
Transaktionen – Share Deal vs. Asset Deal / Steuerklauseln im Kaufvertrag
Ob Sie eine Immobilie als Share Deal oder Asset Deal erwerben, hat erhebliche steuerliche Konsequenzen. Während ein Share Deal in manchen Fällen die Grunderwerbsteuer vermeidet, bietet der Asset Deal Vorteile bei der steuerlichen Abschreibung. Unsere Steuerberater analysieren, welche Struktur für Ihr Investment am besten geeignet ist und unterstützen Sie bei der Gestaltung steueroptimierter Kaufverträge. So sichern Sie sich maximale Steuervorteile und vermeiden steuerliche Risiken.
Käufer Due Diligence – Steuerliche Risiken erkennen und bewerten
Neben der rechtlichen Prüfung ist die steuerliche Due Diligence essenziell, um steuerliche Risiken beim Immobilienerwerb frühzeitig zu erkennen. Unsere Experten analysieren bestehende Steuerverpflichtungen, mögliche Nachzahlungsrisiken, offene Steuerbescheide und laufende Betriebsprüfungen. Wir helfen Ihnen, steuerliche Fallstricke zu vermeiden und eine sichere Kaufentscheidung zu treffen. So wissen Sie bereits vor dem Kauf, welche steuerlichen Herausforderungen auf Sie zukommen.
Sicherstellung erweiterte Kürzung Gewerbesteuer (gewerbesteuerfreie Vermietung)
Die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ermöglicht es Immobilienunternehmen, keine Gewerbesteuer auf Mieteinnahmen zu zahlen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unsere Steuerberater analysieren Ihre Immobiliengesellschaft und stellen sicher, dass Sie von dieser steuerlichen Begünstigung profitieren. Wir beraten Sie zur korrekten Strukturierung Ihrer Vermietung, um steuerliche Risiken zu vermeiden und Ihre Steuerlast nachhaltig zu senken.
Beratung zur optimalen Rechtsform bei Immobiliengesellschaften
Die Wahl der richtigen Rechtsform für eine Immobiliengesellschaft hat weitreichende steuerliche und rechtliche Auswirkungen. Ob GmbH, GmbH & Co. KG, AG oder Stiftung – jede Struktur bietet individuelle Vorteile und Herausforderungen. Unsere Experten analysieren Ihre Geschäftsstrategie und empfehlen die beste Rechtsform für Ihre Immobilieninvestitionen. So sichern Sie sich steuerliche Vorteile, Haftungsschutz und langfristige Flexibilität.