Alle Leistungen auf einen Blick:
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien
Wenn eine Immobilie sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch umsatzsteuerfrei genutzt wird, ist eine korrekte Vorsteueraufteilung essenziell. Unsere Steuerberater ermitteln eine steuerlich vorteilhafte Lösung, um den optimalen Vorsteuerabzug sicherzustellen und Nachzahlungen zu vermeiden. Wir beraten Sie zu den Anforderungen nach § 15a UStG und begleiten Sie bei der steuerlichen Planung und Umsetzung.
Vorsteuer-Berichtigung bei Änderung der Verhältnisse
Verändert sich die Nutzung einer Immobilie – beispielsweise durch Mieterwechsel, Änderung der Tätigkeit des Mieters oder Umwidmung von Gewerbe- zu Wohnraum –, kann eine Vorsteuer-Berichtigung erforderlich sein. Unsere Steuerberater analysieren, welche Anpassungen notwendig sind und wie Sie steuerliche Nachteile vermeiden können. Wir begleiten Sie bei der Meldung an das Finanzamt und optimieren Ihre Steuerstrategie.
Option zur Umsatzsteuerpflicht – Vorteile und Risiken
Eigentümer und Vermieter können sich bei der Vermietung von Gewerbeimmobilien an einen anderen Unternehmer für die Umsatzsteuerpflicht entscheiden. Dies ermöglicht den Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen, bringt aber auch steuerliche Pflichten mit sich. Unsere Steuerexperten beraten Sie, wann eine Option zur Umsatzsteuerpflicht sinnvoll ist und wie Sie mögliche steuerliche Risiken minimieren.
Betrieb und Vermietung von Photovoltaikanlagen / Ladesäulen
Die Energiewende eröffnet neue Möglichkeiten für Immobilieneigentümer. Ob Photovoltaikanlagen oder E-Ladesäulen – wer diese betreibt oder vermietet, muss steuerliche und rechtliche Aspekte beachten. Unsere Kanzlei berät Sie zur Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Abschreibungsmöglichkeiten und steuerlichen Förderungen. So können Sie von erneuerbaren Energien profitieren, ohne steuerliche Risiken einzugehen.
Gewerbesteuerliche Aspekte:
Die gewerbesteuerliche Behandlung von Immobilieninvestitionen ist ein entscheidender Faktor für die steuerliche Optimierung Ihrer Erträge. Gewerbliche Einkünfte können dazu führen, dass Mieteinnahmen gewerbesteuerpflichtig werden, wenn die Immobilientätigkeit als gewerblich eingestuft wird. Unsere Steuerberater entwickeln für Sie steueroptimierte Strategien, um eine Gewerbesteuerbelastung zu vermeiden und Ihre Mieterträge steuerlich effizient zu gestalten.
Vermögensverwaltung und Vermeidung der Gewerblichkeit
Damit Immobilieninvestoren nicht versehentlich in die Gewerbesteuerpflicht rutschen, ist eine klare Trennung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit erforderlich. Unsere Experten analysieren Ihre bestehenden Strukturen und zukünftigen Investitionen, um sicherzustellen, dass Ihre Immobilientätigkeit als Vermögensverwaltung anerkannt bleibt. Durch eine geschickte steuerliche Gestaltung vermeiden Sie unerwartete Gewerbesteuerpflichten und sichern sich langfristige Steuervergünstigungen.
Vermeidung gewerblicher Grundstückshandel
Werden innerhalb kurzer Zeit mehrere Immobilien gekauft und wieder verkauft, kann das Finanzamt eine gewerbliche Grundstückshandelstätigkeit unterstellen. Dies führt dazu, dass die Verkäufe der Gewerbesteuer unterliegen und steuerliche Vorteile verloren gehen. Unsere Steuerexperten helfen Ihnen dabei, Ihre Immobilienverkäufe so zu strukturieren, dass sie nicht als gewerblicher Grundstückshandel eingestuft werden. Durch eine vorausschauende Planung und die richtige Haltestrategie lassen sich steuerliche Risiken minimieren und finanzielle Vorteile sichern.
Vermeidung gewerblicher Infizierung der Vermögensverwaltung
In Immobiliengesellschaften kann bereits eine einzelne gewerbliche Tätigkeit dazu führen, dass die gesamte Gesellschaft als gewerblich gilt („gewerbliche Infizierung“). Dies kann erhebliche steuerliche Nachteile nach sich ziehen, insbesondere in Bezug auf die Gewerbesteuerpflicht und den Verlust steuerlicher Begünstigungen (steuerfreie Veräußerung). Unsere Kanzlei analysiert Ihre bestehenden Geschäftsmodelle und geplanten Investitionen, um eine gewerbliche Infizierung zu verhindern und Ihre steuerliche Struktur langfristig zu sichern.
Erweiterte Kürzung bei der Gewerbesteuer – Gewerbesteuerfreie Vermietung
Mit der erweiterten Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG können Vermieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien eine Befreiung von der Gewerbesteuer erreichen. Unsere Steuerberater analysieren Ihre Situation und helfen Ihnen bei der richtigen Strukturierung Ihrer Vermietung, um diese Steuervergünstigung zu sichern.