Alle Leistungen auf einen Blick:
- Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien, § 15a UStG
- Umsatzsteuer bei Veräußerung der Immobilie (Geschäftsveräußerung im Ganzen versus Steuerbarkeit)
- Transaktionen (Share Deal vs. Asset Deal) / Steuerklauseln
- Liquiditätsfallen vermeiden durch Sicherstellung der Anwendbarkeit der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer im Veräußerungsjahr
- Internes Kontrollsystem: Optimierung der internen Prozesse und Kontrollen im Immobilienmanagement
- Erstellung und Verifizierung von Unternehmensplanungen
- Optimierung und Digitalisierung von Finanzprozessen
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Lageberichten und Zwischenberichten
- Einrichtung und Optimierung von Buchhaltung und Reporting
- Lohnbuchhaltung
Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Immobilien, § 15a UStG (Verzeichnis der abgezogenen Vorsteuer), erstmaliger Abzug und Berichtigung
Bei der Veräußerung von gemischt genutzten Immobilien spielt die Vorsteueraufteilung nach § 15a UStG eine zentrale Rolle. Immobilien, die sowohl umsatzsteuerpflichtig als auch umsatzsteuerfrei genutzt wurden, erfordern eine präzise steuerliche Abwicklung, um Nachzahlungen oder Vorsteuerkorrekturen zu vermeiden. Unsere Steuerexperten helfen Ihnen dabei, eine vollständige Dokumentation des Vorsteuerabzugs zu erstellen, mögliche Berichtigungen im Verkaufsjahr korrekt durchzuführen und steuerliche Fallstricke bei der Veräußerung zu umgehen. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre steuerlichen Vorteile wahren und eine reibungslose Verkaufsabwicklung gewährleisten.
Umsatzsteuer bei der Veräußerung der Immobilie (Geschäftsveräußerung im Ganzen versus Steuerbarkeit)
Ob der Verkauf einer Immobilie umsatzsteuerfrei oder steuerpflichtig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Handelt es sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (GiG) nach § 1 Abs. 1a UStG, kann die Transaktion steuerneutral erfolgen. Andernfalls unterliegt der Verkauf der Umsatzsteuerpflicht, sofern eine Option zur Steuerpflicht ausgeübt wurde. Unsere Steuerberater prüfen Ihren Verkaufsfall detailliert, um festzustellen, bei welcher Variante sich für Sie bie vorteilhaftesten steuerlichen Konsequenzen sich für Sie ergeben. Durch eine optimierte steuerliche Planung helfen wir Ihnen, Kosten zu minimieren und steuerliche Vorteile bestmöglich zu nutzen.
Transaktionen (Share Deal vs. Asset Deal) / Steuerklauseln
Bei der Veräußerung von Immobilien gibt es zwei Hauptstrukturen: Share Deal und Asset Deal. Während beim Asset Deal die Immobilie direkt verkauft wird, erfolgt beim Share Deal der Verkauf von Anteilen an einer Immobiliengesellschaft. Der Vorteil eines Share Deals kann darin liegen, dass Grunderwerbsteuer vermieden wird, während ein Asset Deal oft eine sofortige steuerliche Abschreibung für den Käufer ermöglicht. Unsere Steuerberater analysieren, welche Transaktionsstruktur für Sie am steuerlich vorteilhaftesten ist.
Zusätzlich entwickeln wir maßgeschneiderte Steuerklauseln für den Kaufvertrag, um steuerliche Risiken zu minimieren und Ihre steuerlichen Vorteile zu maximieren.
Sicherstellung der Anwendbarkeit der erweiterten Kürzung bei der Gewerbesteuer im Veräußerungsjahr
Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ermöglicht es Vermietern, Mieteinnahmen gewerbesteuerfrei zu stellen. Doch im Jahr der Veräußerung einer Immobilie kann diese Steuervergünstigung entfallen, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Unsere Steuerberater prüfen, ob und wie die erweiterte Kürzung auch im Jahr des Verkaufs angewendet werden kann. Wir helfen Ihnen, eine steueroptimierte Struktur für Ihre Veräußerung zu finden, um Gewerbesteuernachzahlungen zu vermeiden und Ihre Steuerlast zu minimieren.
Optimierung von Prozessen und Strukturen im Immobilienmanagement
Wir analysieren und optimieren interne Abläufe und Kontrollmechanismen in den Bereichen Buchhaltung, Zahlungsprozesse, Mietenverwaltung und Objektabrechnung. Ziel ist ein robustes, transparentes System, das Risiken minimiert und den organisatorischen Anforderungen von Investoren, Prüfern und Banken gerecht wird.
Erstellung und Verifizierung von Unternehmensplanungen
Wir unterstützen Immobilienunternehmen bei der Erstellung integrierter Unternehmensplanungen, die GuV, Liquidität und Bilanz abbilden – realistisch, strukturiert und nachvollziehbar. Ob für interne Zwecke, Finanzierungen oder Investorenberichte: Unsere Planungen basieren auf aktuellen Marktdaten und individuellen Annahmen. Zudem prüfen wir bestehende Planungen auf Konsistenz, Plausibilität und Rechenlogik, um Transparenz und Vertrauen bei allen Stakeholdern zu schaffen.
Optimierung und Digitalisierung von Finanzprozessen
Digitale Prozesse sind der Schlüssel für effizientes Finanzmanagement in der Immobilienwirtschaft. Wir helfen Ihnen bei der Analyse, Standardisierung und Digitalisierung von Buchhaltungs- und Reportingprozessen – z. B. durch digitale Workflows, automatisierte Belegerfassung oder integriertes Reporting. Unsere Finanzexperten kennen die Anforderungen von Immobiliengesellschaften und Family Offices und sorgen für zukunftsfähige, skalierbare Lösungen.
Erstellung von Jahresabschlüssen, Lageberichten und Zwischenberichten
Unsere Kanzlei übernimmt die vollständige Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB oder IFRS, inklusive Anhang, Lagebericht und Zwischenberichten. Wir achten auf rechtssichere Darstellung, aktuelle Bewertungsansätze und branchenspezifische Besonderheiten im Immobiliensektor – z. B. bei Vorratsvermögen, Rückstellungen oder Mietforderungen. So erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und schaffen Vertrauen bei Banken, Investoren und Gesellschaftern.
Einrichtung und Optimierung von Buchhaltung und Reporting
Eine strukturierte, professionelle Buchhaltung ist die Grundlage für jeden unternehmerischen Erfolg. Wir richten für Sie eine Immobilien-spezifische Finanzbuchhaltung ein, optimieren bestehende Strukturen und entwickeln ein transparentes Reporting, das alle relevanten Kennzahlen abbildet – auf Wunsch auch objekt- oder segmentbezogen. Damit behalten Sie jederzeit den finanziellen Überblick und können fundierte Entscheidungen treffen.
Lohnbuchhaltung – zuverlässig, gesetzeskonform und entlastend
Wir übernehmen Ihre komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung – inklusive Anmeldung bei Sozialversicherungsträgern, Lohnsteueranmeldung und Führung von Lohnkonten. Unsere spezialisierten Fachkräfte sorgen für eine sichere, termingerechte Abwicklung und beraten Sie zu Tarifverträgen, steuerfreien Zuschlägen und Reisekostenregelungen. So gewinnen Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft und sind arbeitsrechtlich und steuerlich auf der sicheren Seite.