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Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs

Etablierung von stabilen Prozessen zur Erfüllung buchhalterischer, steuerlicher und rechtlicher Vorgaben

Sobald Sie unternehmerische Aktivitäten entfalten, beginnt der operative Geschäftsbetrieb. Dieser sollte im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland stehen. Dabei können wir Sie an vielen Stellen unterstützen und entlasten.

  • Wir erstellen Arbeitsverträge für Ihre Arbeitskräfte (LEGAL).
  • Wir unterstützen Sie bei der Etablierung stabiler Prozesse im Finanzbereich sowie bei der Auswahl und Implementierung einer geeigneten ERP-Software, um die Unternehmensrealität für buchhalterische, steuerliche und rechtliche Zwecke zutreffend abzubilden (FINANCE & TAX).
  • Umsatzsteuer: Wir zeigen Ihnen, wie man korrekte Rechnungen ausstellt und ein steuerliches Kontrollsystem einführt und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für die Umsatzsteuer dokumentiert.  Bei Bedarf können wir dies selbstverständlich gerne auch für andere Steuerarten wie etwa Lohnsteuer oder Ertragssteuern tun (TAX).
  • Verrechnungspreise: Wir zeigen Ihnen, wie man Ihr Geschäftsmodell mit deutschen und internationalen Verrechnungspreisregeln in Einklang bringt und damit materielle steuerliche Risiken in Deutschland sowie Doppelbesteuerung vermeidet. Sollten Ihre Verrechnungspreise einmal in Frage gestellt werden, verteidigen wir sie mit unserer gesamten Expertise und Erfahrung – nicht nur auf dem Papier, sondern auch persönlich in Verhandlungen, national wie international (TAX).
  • Intercompany Verträge: Wir entwerfen für Sie Verträge für grenzüberschreitende Geschäfte mit verbundenen Unternehmen, die im Einklang mit den Anforderungen an Verrechnungspreise stehen (TAX & LEGAL).
  • Wir entwerfen Arbeitsanweisungen und Unternehmenshandbücher als Orientierungshilfe für Ihr Personal (LEGAL).
  • Im Bereich Buchhaltung und Steuern können wir sie darüber hinaus mit vielen weiteren Dienstleistungen unterstützen und entlasten, so zum Beispiel mit der Erstellung 
    • der monatlichen Buchhaltung und entsprechender Controlling-Auswertungen
    • der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen sowie der zusammenfassenden Meldungen
    • der monatlichen Berichte für statistische Zwecke
    • der monatlichen Lohn- und Gehaltsberechnungen
    • der jährlichen Steuererklärungen
    • der Jahresabschlüsse nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften und ihrer digitalen Veröffentlichung im Bundesanzeiger
    • von Monats- oder Jahresberichten für Konzernzwecke nach anderen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, US GAAP, Japan GAAP)
Julia Wagner

Julia Wagner

Steuerberaterin, Bachelor of Arts

FRANKUS nutzt die umfassende Buchhaltungs- und Steuererklärungssoftware von DATEV. Diese Software ermöglicht ein cloudbasiertes digitales Reporting. Sie unterstützt etwa auch Online-Banking durch eine automatisierte Erfassung von Bankbewegungen in der Buchhaltung.

Die meisten deutschen ERP-Systeme verfügen ferner über eine kompatible Datenschnittstelle zum DATEV-System. Dies ermöglicht eine effiziente und kostensparende Buchführung bei gleichzeitig hoher Qualität.

Mit dem DATEV-Tool Unternehmen Online können darüber hinaus alle Buchungsgrundlagen wie Rechnungen und sonstige Belege auch bequem digital an uns übermittelt und nach Verbuchung entsprechend archiviert werden.

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