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Umsatzsteuerliche Registrierung und Erstattung von Umsatzsteuer

Carolin Heinzler

Carolin Heinzler

Steuerberaterin, Bachelor of Arts

Auch wenn Ihr Unternehmen kein Büro und keine Niederlassung in Deutschland hat, kann sich dennoch die Notwendigkeit ergeben, sich in Deutschland für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren zu lassen. Wussten Sie zum Beispiel, dass die Überlassung eines Firmenwagens an einen in Deutschland ansässigen Mitarbeiter die Verpflichtung zur umsatzsteuerlichen Registrierung in Deutschland mit sich bringt? Neben diesem Fall gibt es einige weitere Szenarien, aus denen sich ebenfalls auch für in Deutschland nicht ansässige Unternehmen die Verpflichtung ergibt, sich in Deutschland umsatzsteuerlich registrieren zu lassen. Mit der Verpflichtung zur umsatzsteuerlichen Registrierung geht dann auch die Notwendigkeit einher, mit deutschen Umsatzsteuerregeln im Einklang zu stehen. Dazu gehört etwa die Einhaltung strenger Fristen, die Beachtung der Anforderungen an Rechnungen sowie die Erfüllung von Meldepflichten.

Wann ist in Deutschland Umsatzsteuerpflicht gegeben?

Die Notwendigkeit für eine umsatzsteuerliche Registrierung und die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung in Deutschland könnte etwa in den folgenden Fällen bestehen:

  • Kauf und Verkauf von Waren in Deutschland
  • Verkauf von Waren aus einem deutschen Lager
  • Involvierung in Reihengeschäfte
  • grenzüberschreitende Verbringung von Waren
  • Konsignationslager auf dem Gelände eines Kunden in Deutschland
  • Bezug von Dienstleistungen in Deutschland, bei denen es zu einer Umkehrung der Schuldnerschaft für die Umsatzsteuer auf den Kunden kommt
  • Fernabsatzgeschäfte (E-Shops, Einzelhandel im Internet, Amazon-Händler, Marktplatznutzer) über Waren mit privaten Kunden
  • digitale Dienstleistungen (z. B. Downloads) an private Kunden mit Sitz in Deutschland
  • Live-Veranstaltungen in Deutschland (Konferenzen, Ausstellungen, Seminare)
  • Weiterbelastung von Aufwendungen für inländische Lieferungen/Dienstleistungen (z. B. Hotel, Bewirtung, Taxi)
  • Gewährung eines Firmenwagens oder anderer Sachbezüge an Mitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer fällt grundsätzlich bei inländischen Waren- oder Dienstleistungstransaktionen an.

Umsatzsteuerrückvergütung

Sofern ein Unternehmen in Deutschland selbst keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze realisiert, aber Umsatzsteuer auf in Deutschland bezogene Waren und Dienstleistungen gezahlt hat (z. B. für Reisekosten, Hotel, Mietwagen, Bewirtung oder den inländischen Kauf von Waren), kann beim Bundeszentralamt für Steuern die Erstattung der gezahlten Umsatzsteuer beantragt werden.

Umsatzsteuerregistrierung / Umsatzsteuererklärung

Sobald ein Unternehmen selbst steuerpflichtige Umsätze in Deutschland realisiert, ist es verpflichtet, sich hier umsatzsteuerlich registrieren zu lassen und auf regelmäßiger Basis Umsatzsteuererklärungen abzugeben. Mit jeder Umsatzsteuererklärung wird ermittelt, wieviel Umsatzsteuer auf die erzielten Umsätze angefallen ist, welche Vorsteuerbeträge aus geschäftlich bezogenen Waren und Dienstleistungen dagegen gerechnet werden können und wie die resultierende Umsatzsteuerzahllast ist.

Wir kennen uns mit beiden Umsatzsteuerverfahren sehr gut aus und können Sie bei der Abgabe der entsprechenden Anträge und Erklärungen unterstützen.

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