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Beratung zur Einführung neuer oder modifizierter Rechnungslegungsvorschriften und Berichtsanforderungen (national/international)

Wir kennen uns im Rechnungswesen aus und können Ihnen auch helfen, wenn sich die Anforderungen ändern. Das gilt für den eigenen Abschluss wie auch für das Konzernreporting. Dabei können wir sowohl die Anforderungen nach nationalem deutschem Recht als auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften wie IFRS, US-GAAP oder Japan-GAAP abdecken.

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