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Aufnahme der Vermögenssituation und Bedürfnisse der Familie

Jeder Fall ist anders und gerade bei Erbschaften und Schenkungen wird es im wahrsten Sinne des Wortes persönlich. Wir nehmen uns daher die Zeit und haben sowohl die notwendige Expertise als auch das Feingefühl, um Ausgangslage und Zielsetzungen genau zu verstehen.

Steuerliche Optimierung der Übertragung

Hier wird das genaue Verständnis der Ausgangslage mit unserer Erfahrung und Kompetenz im Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht kombiniert, um den gewünschten Zielsetzungen, die auch, aber nicht nur im steuerlichen Bereich liegen können, optimal gerecht zu werden.

Erstellung von Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuererklärungen

Gerade wenn größere Vermögen übergehen, bedarf es für die zutreffende Erklärung dieser Vorgänge oft auch interdisziplinärer Fähigkeiten. So sind häufig Bewertungen vorzunehmen sowie zivilrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Fragen zu klären, um die Erklärungen sachgerecht zu erstellen und Ausnahmeregelungen oder Freibeträge auszuschöpfen. Wir können all diese Fragen aus einer Hand beantworten.

Berater für Berater

Mit ausgebildeten Fachberatern und vielfältiger Erfahrung aus der Übertragung von industriellem Vermögen stellen wir unsere Expertise im Bereich Erbschaften/Schenkungen gerne auch anderen Beratern mit anderen inhaltlichen Schwerpunkten zur Verfügung. Mandatsschutz ist dabei selbstverständlich.

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